Ukrainische Kriegsflüchtlinge, denen vorübergehender Schutz gewährt wurde, erhalten am Tag ihrer Anmeldung im Guichet Unique vom Nationalen Aufnahmeamt (ONA) folgende Gutscheine, die in ausgewählten luxemburgischen Geschäften (z.B. Auchan & Cactus) eingelöst werden können:
- 226,27 EUR für Lebensmittel (4 Gutscheine à 50 EUR, 1 Gutschein à 26,27 EUR),
- 40,73 EUR für Körperhygiene- und Haushaltsmittel (1 Gutschein),
- 113,14 EUR für Kleidung und Schuhe (2 Gutscheine à 56,57 EUR).
Die Gutscheine für Kleidung und Schuhe sind 6 Monate gültig, alle anderen nur 1 Monat. Folgendes ist beim Einsatz der Gutscheine zu berücksichtigen:
- kein Umtausch, keine Rückerstattung möglich,
- der Differenzbetrag zwischen Einkaufssumme und Nennbetrag des Gutscheins wird nicht ausgezahlt,
- ein eventuell übersteigender Betrag muss selbst gezahlt werden,
- der Flüchtling muss sich identifizieren (Reisepass o. ä.),
- Gutscheine können nicht bei ALDI, LIDL, Delhaize oder ACTION eingelöst werden.
Sie erhalten die Gutscheine, weil sie zu diesem Zeitpunkt noch kein luxemburgisches Bankkonto haben. Da sie bei ihrer Anmeldung im Guichet Unique jedoch ein Bankkonto eröffnen (Paket Eboo S, Post Luxemburg), für das die ONA die Monatsgebühr zahlt, erhalten sie in den darauffolgenden Monaten 296 EUR pro Monat per Überweisung (Minderjährige erhalten etwas weniger). Dieser Betrag enthält ein Taschengeld von 29 EUR. Die Eröffnung des Kontos und die Zustellung der VPay-Karte dauert ca. 4 Wochen. Bei Flüchtlingen, die in Privatunterkünften wohnen, ist es wichtig, dass ihr Name auf dem Briefkasten steht, damit die Bankkarte zugestellt werden kann.
Das kostenlose Konto Eboo S der Post Luxemburg ist nur für die Zuwendungen des Staates bestimmt. Kontoauszüge werden per Post verschickt. Es ist kein Online-Banking möglich. Sobald ein Flüchtling arbeitet, wird das Konto kostenpflichtig.
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