Ein ukrainischer Flüchtling geht zum Unterricht

Bildung

Ukrainische Kriegsflüchtlinge, die zwischen 4 und 18 Jahren alt sind, haben Zugang zum Bildungswesen sowie zu kostenlosen Schulbüchern. Voraussetzung ist, dass sie den vorübergehenden Schutzstatus erhalten haben (BPT). 

Das Schulangebot wird hauptsächlich von sechs öffentlichen internationalen Schulen organisiert:

Diese Schulen richten Willkommensklassen in Englisch speziell für ukrainische Schüler ein. Später, wenn das Sprachniveau dem der anderen Schüler entspricht, können sie sich einer regulären internationalen Klasse anschließen. In Ausnahmefällen ist das auch direkt möglich. Je nach Alter und Lernfortschritt wird eine zweite Sprache (Deutsch oder Französisch) unterrichtet werden.

Je nach Bedarf und Nachfrage können die ukrainischen Kinder auch in den Gemeindeschulen unterrichtet werden. Sie werden an Willkommenskursen in Deutscher oder Französisch teilnehmen.

Für Kinder im Vorschulalter (3-5 Jahre, Zyklus 1 der luxemburgischen Grundschule) wird den Eltern die Anmeldung in einer Grundschule in ihrer Wohngemeinde angeboten.

Für ein Orientierungsgespräch stehen beim Service de scolarisation des enfants étrangers (SECAM) folgende Telefonnummern wochentags von 8-12h und von 13-17h zur Verfügung:

  • Englisch: +352 247 76 570
  • Ukrainisch: +352 247 76 976

Über folgende E-Mail-Adresse sind weitere Informationen erhältlich: secretariat.secam@men.lu

Adresse:

38, rue Philippe II   
L-2340 Luxembourg

Betreuungseinrichtungen

In Luxemburg gibt es folgende Betreuungsangebote für BPT:

  • Tageseltern (0-4 Jahre)
  • Mini-Crèches (0-12 Jahre)
  • Crèches (0-4 Jahre)
  • Maisons Relais (4-12 Jahre)

Um ein Kind in einer Betreuungseinrichtung anmelden und Gutscheine für außerschulische Kinderbetreuung erhalten zu können, ist es notwendig eine „My Card fir Kanner“ bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen. Eine Übersicht aller Betreuungseinrichtungen findet man hier

Die außerschulische Betreuung von Kleinkindern und Kindern des Zyklus 1 wird von den Betreuungseinrichtungen in der Nähe des Wohnorts des Kindes angeboten.

Die außerschulische Betreuung von Kindern der Primarstufe wird – soweit möglich – von Betreuungseinrichtungen in oder in der Nähe der betreffenden Schulen, die ukrainische Kinder aufnehmen werden, übernommen.

Bei Fragen kann man sich an das Ministerium für Bildung, Erziehung und Jugend wenden. Die Mitarbeiter sprechen Luxemburgisch, Englisch, Französisch, Deutsch:

Tel.: 247-95100
E-Mail: sea.ukraine@men.lu
Öffnungszeiten: Montag – Freitag, 8-17h

Höhere Bildung

Studenten ukrainischer Universitäten können sich in Luxemburg per E-Mail als Gasthörer einschreiben: ukraine@uni.lu

Sie können ebenfalls das Sprachenzentrum der Universität Luxemburg (ULLC) besuchen. Ab September soll es darüber hinaus laut tageblatt.lu vereinfachte Einschreibeverfahren für geflüchtete Studierende geben.

Sprachkurse

Erwachsene Flüchtlinge erhalten von dem Nationalen Aufnahmeamt (ONA) die Möglichkeit, Sprachkurse zu besuchen. Die Flüchtlinge erhalten hierfür einen entsprechenden Gutschein vom ONA, der 6 Monate gültig ist. Die Sprachkurse müssen von Gymnasien, Gemeinden, einer zugelassenen Vereinigung oder dem Institut National des Langues (INL) durchgeführt werden. Die Anmeldegebühr beträgt 10 EUR pro Kurs. Flüchtlinge müssen eine Anwesenheitsquote von 70% nachweisen, damit die vergünstigte Anmeldegebühr gilt. Zusätzlich existieren kostenlose private Initiativen.

Weitere Informationen: