Ein ukrainischer Flüchtling füllt auf der Couch ein Registrierungsformular aus

Anmeldung

Beantragung des vorübergehenden Schutzes

Personen, die

  • die ukrainische Staatsangehörigkeit besitzen (oder vor dem 24. Februar 2022 einen gültigen Aufenthaltstitel oder internationalen Schutz in der Ukraine besaßen und nicht sicher und dauerhaft in ihr Herkunftsland zurückkehren können),
  • wegen des Krieges aus der Ukraine geflohen sind und
  • seit dem 24. Februar 2022 oder kurz davor in Luxemburg angekommen sind,

können in Luxemburg für sich und ihre Familienangehörigen vorübergehenden Schutz erhalten.

Der vorübergehende Schutz ermöglicht ihnen unter anderem Folgendes:

  • Aufenthalt von mehr als 90 Tagen in Luxemburg,
  • Erhalt von materiellen Leistungen (Unterkunft, Nahrung, Kleidung, monatliche Zuwendungen, medizinische Versorgung),
  • freier Zugang zum luxemburgischen Arbeitsmarkt,
  • Zugang zum Bildungswesen,
  • Familienzusammenführung mit Familienangehörigen.

Der Antrag erfolgt per formloser E-Mail beim Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten. Die E-Mail-Adresse lautet: immigration.desk@mae.etat.lu

Der E-Mail ist Folgendes beizufügen:

Daraufhin wird man per E-Mail zu einem Termin im Guichet Unique eingeladen. Es kann aufgrund der aktuell großen Anzahl an Flüchtlingen jedoch einige Wochen dauern, bis man eine Einladung erhält. Die Adresse des Guichet Unique lautet:
12-14, avenue Emile Reuter, L-2420 Luxembourg.

In diesem Gebäude befinden sich Mitarbeiter folgender Institutionen, bei denen die Flüchtlinge nacheinander vorstellig werden müssen:

  • Einwanderungsbehörde,
  • Polizei,
  • Nationales Aufnahmeamt,
  • Gesundheitsministerium,
  • Bildungsministerium,
  • Post Luxemburg (Bankkonto, Telefonvertrag).

Hierfür erhalten sie dort einen Laufzettel, der nach der Vorsprache bei der jeweiligen Stelle abgestempelt wird. Dieser Vorgang dauert ca. 3-4 Stunden. Nur Antragsteller und Familienangehörige haben Zugang zu einem abgesicherten Wartebereich. Innerhalb dieses Sicherheitsbereiches können keine Getränke oder Speisen gekauft werden. Es ist deshalb empfehlenswert etwas zu essen und zu trinken mitzunehmen.

Die Kommunikation erfolgt in Französisch oder Englisch. Es stehen jedoch Dolmetscher zur Verfügung, die in die russische Sprache übersetzen können. Der Laufzettel steht in Englisch und Ukrainisch zur Verfügung. Alle anderen Anträge, Bescheinigungen und Informationen werden in Französisch zur Verfügung gestellt. Teilweise gibt es Übersetzungen ins Ukrainische. Der Antrag für das Bankkonto Eboo S bei Post Luxemburg ist dreisprachig: Französisch, Englisch, Russisch (Antrag). 

Beim Schalter der Post Luxemburg können Flüchtlinge vergünstigte Telefonverträge und ein kostenloses Bankkonto beantragen. Die Gebühren i. H. v. 3 EUR pro Monat für das Bankkonto Eboo S werden vom Nationalen Aufnahmeamt übernommen solange das Konto nur für die Hilfsleistungen genutzt wird.

Nach der Gewährung des vorübergehenden Schutzes, erhält man eine entsprechende Bescheinigung, die oben links in einem Kasten die für Luxemburg sehr wichtige Matrikelnummer (Nationale Identifikationsnummer) enthält.

Vom Nationalen Aufnahmeamt (ONA) erhalten Flüchtlinge am selben Tag verschiedene Gutscheine, die sie in ausgewählten luxemburgischen Geschäften einlösen können. Mehr Informationen dazu gibt es auf der Seite Finanzielles.

Außerdem werden weitere Termine vereinbart:

  • Einschreibung für einen kostenlosen Sprachkurs „Französisch als Fremdsprache“ oder einen Alphabetisierungskurs beim Service de la formation des adultes (Kursorte sind Luxemburg-Stadt, Esch-sur-Alzette oder Warken),
  • Gesundheits-Check bei einem sozialmedizinischen Zentrum,
  • Folgetermin beim Nationalen Aufnahmeamt (ONA). Die Flüchtlinge erhalten außerdem ein Merkblatt, das darüber informiert, wann sie die ONA in welcher Sprache telefonisch erreichen können.

Anmeldung bei der Gemeinde

Wenn Flüchtlinge privat untergebracht sind, müssen sie sich spätestens nach Erhalt des vorübergehenden Schutzes bei der jeweiligen Gemeinde anmelden. Eigentlich müssen sie sich direkt nach der Einreise anmelden. Die meisten Gemeinden scheinen es jedoch zu bevorzugen, wenn die Flüchtlinge erst nach dem Erhalt des vorübergehenden Schutzes ihren Wohnsitz anmelden. Für die Anmeldung werden folgende Dokumente benötigt:

  • Reisepass oder Personalausweis,
  • Bescheinigung über den vorübergehenden Schutz,
  • Certificat d’hébergement, ausgefüllt und vom Eigentümer der Immobilie unterschrieben (Mieter benötigen ebenfalls das schriftliche Einverständnis des Eigentümers)
  • Kopie des Personalausweises des Eigentümers der Immobilie.

Die Sprache des Antragsformulars ist Französisch. 

Normalerweise ist es auch nötig eine Geburtsurkunde und, bei verheirateten Flüchtlingen, eine Heiratsurkunde in Deutsch, Französisch oder Englisch vorzulegen. Aufgrund der außergewöhnlichen Umstände verzichten die meisten Gemeinden jedoch auf diese Dokumente.

Falls eine Gemeinde doch auf diese Dokumente besteht, und die Dokumente nur auf Russisch oder Ukrainisch vorliegen, kann man sich an Übersetzer wenden, die man auf der Webseite der Association Luxembourgeoise des Traducteurs et Interprètes findet. Der Preis für eine Übersetzung ohne Apostille beträgt momentan 50 EUR, ansonsten 65 EUR. Die Urkunden können per E-Mail an den Übersetzer gesendet werden. Die Gebühr ist im Voraus auf ein Bankkonto zu entrichten.

Weitere Informationen: